Aktuelle Stunde
Zu der Antwort des Magistrats auf eine Frage von allgemeinem aktuellem Interesse findet eine Aussprache statt, wenn spätestens unmittelbar nach Schluss der Fragestunde eine Fraktion oder mindestens zehn Stadtverordnete dies verlangen. Sie soll Gelegenheit geben, über die Antworten und Auskünfte des Magistrats aus der vorangegangenen Fragestunde zu diskutieren. Eine aktuelle Stunde findet am Ende der Fragestunde statt. Die Dauer der Aussprache ist auf eine halbe Stunde begrenzt und wird bei zwei Anträgen geteilt. Werden mehr als zwei Anträge eingebracht, kann der/die Stadtverordnetenvorsteher/in die Aussprache auf 45 Minuten ausdehnen. Anträge zur Sache sind nicht zulässig.