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Akteneinsichtsausschuss

Grundsätzlich werden Ausschüsse zu Beginn der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung für die gesamte Wahlzeit gebildet. Es ist jedoch auch möglich, Ausschüsse aus besonderem Anlass zu bilden, zum Beispiel einen Akteneinsichtsausschuss. Wenn eine Fraktion oder ein Viertel der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten es verlangt, ist ein Akteneinsichtsausschuss zu einem konkret zu bestimmenden Thema einzurichten. In der Regel sind die Akten in den Räumen der Verwaltung drei Tage lang zur Einsichtnahme auszulegen. Über das Ergebnis der Akteneinsicht berät der Ausschuss grundsätzlich in öffentlicher Sitzung. Der Stadtverordnetenversammlung ist durch die/den Vorsitzende/n zu berichten. Im Anschluss an den Bericht kann eine Aussprache stattfinden.

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