Redlhammer, Johann (Hans) Heinrich Theodor
Redlhammer, Johann (Hans) Heinrich Theodor
geboren: 30.09.1891 in Gablonz an der Neiße (Sudetenland)
gestorben: 16.04.1980 in Hofheim am Taunus
Artikel
Redlhammer, Sohn eines Glasindustriellen, besuchte in Wien die Diplomatenakademie und arbeitete zunächst für die österreichisch-ungarische Monarchie im diplomatischen Dienst. Nach Beginn des Ersten Weltkriegs war er k.u.k.-Konsul im Ruhrgebiet mit Sitz in Dortmund.
Nach dem Zusammenbruch der Donaumonarchie gelang es ihm, in den Diplomatischen Dienst des Deutschen Reiches zu wechseln und dort Karriere zu machen. In Münster studierte er deutsches Verwaltungsrecht. 1923 wurde Redlhammer von Reichsaußenminister Gustav Stresemann (DVP) in dessen engeren Zirkel berufen und nahm 1925 als Generalsekretär der deutschen Delegation an der Konferenz von Locarno teil. Nach seiner Ernennung zum Vortragenden Legationsrat war er 1929 und 1930 auch bei den Reparationskonferenzen von Den Haag dabei. 1933 wurde Redlhammer als Diplomat in den Ruhestand versetzt und arbeitete fortan in der freien Wirtschaft.
In den letzten Kriegsjahren leitete er eine Textilfabrik in Warnsdorf im Sudetenland. In der ersten Stadtverordnetenversammlung des Jahres 1946 wählte ihn die Wiesbadener CDU-Fraktion zu ihrem Vorsitzenden, am 25.07. dann die Stadtverordnetenversammlung mit 57 von 59 Stimmen zum ersten frei gewählten Wiesbadener Oberbürgermeister nach dem Zweiten Weltkrieg (1946–53).
In seine Amtszeit fallen zahlreiche Ansiedelungen von Firmen wie die der Berlinischen Leben, der Verwaltung der Didier-Werke oder der Deutschen Pfandbriefanstalt, mehrerer Verlage sowie des Statistischen Bundesamtes und des Bundeskriminalamtes. Zusammen mit dem früheren hessischen Ministerpräsidenten Karl Geiler gründete Redlhammer in Wiesbaden die Deutsch-Französische Gesellschaft und wurde in den Vorstand der Deutsch-Französischen Kulturstiftung berufen. Nach seiner Amtszeit als Oberbürgermeister war er Präsident der Gustav-Stresemann-Gesellschaft. Bis 1957 amtierte er als Wiesbadener CDU-Vorsitzender.
Redlhammers Amtszeit stand zeitweise unter keinem glücklichen Stern. Im Dezember 1951 wurde er vom Landgericht Wiesbaden zu drei Monaten Haft verurteilt, weil er auf einem Wiedergutmachungsfragebogen über seine Zeit als Diplomat wissentlich falsche Angaben gemacht haben sollte. Daraufhin wurde er vom Dienst suspendiert. Später, am 23.04.1953, wurde er in zweiter Instanz vom Landgericht Limburg freigesprochen.
Gleichwohl war das Vertrauen zur Stadtverordnetenversammlung gestört. Sie wählte ihn daher am 21.05.1953 mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit als Oberbürgermeister mit den Stimmen von SPD, FDP und der BHE-Partei ab. Seine eigene Fraktion enthielt sich der Stimme bei gleichzeitiger Würdigung von Redlhammers Verdiensten um den Wiederaufbau der Stadt. 1967 wurde er mit dem Bundesverdienstkreuz 1. Klasse ausgezeichnet.