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Nassauische Union

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Seit der Reformation gehörten die Bewohner der nassau-ottonischen Fürstentümer nördlich der Lahn dem reformierten, die der nassau-walramischen Fürstentümer südlich der Lahn dem lutherischen Bekenntnis an, während das Fürstentum Nassau-Hadamar seit 1630 rekatholisiert worden war. Im Zuge der Säkularisierung geistlicher Fürstentümer 1802/3 und der Mediatisierung kleinerer weltlicher Herrschaften 1806 vergrößerte sich die Zahl katholischer Untertanen in Nassau beträchtlich. 1806 bekannten sich von den rund 300.000 Einwohnern des Herzogtums 44,8 % zum katholischen, 27,3 % zum lutherischen und 26,1 % zum reformierten Glauben. In die restlichen 1,8 % teilten sich rund 5.000 Juden und 170 Mennoniten. Nach 1806 galt es, die staatliche Einheit durch den inneren Landesausbau zu fördern und die kirchlichen Verhältnisse mit dem Ziel der Gründung einer gemeinsamen Landeskirche neu zu ordnen.

Das 300-jährige Jubiläum der Reformation 1817 verlieh den Einigungsbestrebungen besondere Schubkraft. Regierungspräsident Karl Friedrich Justus Emil von Ibell, der zusammen mit Herzog Wilhelm zu Nassau das Vorhaben förderte, konnte den Eindruck vermitteln, die Initiative gehe nicht vom Staat, sondern von den Kirchen und ihren amtlichen Repräsentanten aus. Auf einer Generalsynode in Idstein verhandelten im August 1817 lutherische und reformierte Synodalen unter dem Vorsitz von lbell über die Bildung einer beide Konfessionen umfassenden evangelischen Kirche. Dabei wurden dogmatische und liturgische Dissenspunkte soweit wie möglich ausgeklammert. In der Bekenntnisfrage einigte man sich auf das apostolische Glaubensbekenntnis und die Confessio Augustana, in den Gottesdiensten sollte die kurpfälzische Kirchenordnung angewendet werden. Das Abendmahl sollte in beiderlei Gestalt und nach dem Ritus des Brotbrechens gefeiert werden. Erst 1831 erschien der erste gemeinsame Katechismus, erst 1843 erhielt die nassauische Unionskirche eine eigenständige liturgische Ordnung. Am 11.08.1817 erkannte Herzog Wilhelm die ldsteiner Beschlüsse an. Die kirchenrechtlichen und organisatorischen Details wurden mit Edikt vom 08.08.1818 geregelt.

Die Nassauische Union steht an der Spitze aller vergleichbaren Vorgänge in anderen deutschen Staaten. Zeitlich am nächsten kam ihr die Union der protestantischen Kirchen von Preußen vom 27.09.1817. Wie der Gründungsakt verlief auch die praktische Umsetzung harmonisch und ohne nennenswerte Reibungen. 1917, anlässlich der 100-Jahrfeier der Nassauischen Union, wurde der Idsteiner Kirche der Name »Unions-Kirche« verliehen.

Literatur

Adam, Alfred: Die Nass. Union und die Ev. Kirche in Hessen und Nassau. In: Nassauische Annalen 79/1968 [S. 176].