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Nahverkehrsplan Wiesbaden

Der inzwischen dritte Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Wiesbaden wurde erstmals als gemeinsamer Nahverkehrsplan mit dem Rheingau-Taunus-Kreis in 2015 beschlossen. Eine Neuaufstellung wird aktuell erarbeitet.

Die Verpflichtung der kommunalen Gebietskörperschaften als Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), lokale Nahverkehrspläne zu erstellen, resultiert aus den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG Hessen).

Der erste Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Wiesbaden wurde am 15. Februar 2001 durch die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden beschlossen und wurde danach kontinuierlich fortentwickelt.

Der aktuell gültige dritte Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Wiesbaden, erstmals als gemeinsamer Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Wiesbaden und des Rheingau-Taunus-Kreises, wurde am 16. Juli 2015 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Nach § 14 Abs. 8 Satz 2 ÖPNVG Hessen ist spätestens alle fünf Jahre darüber zu entscheiden, ob der Nahverkehrsplan neu aufzustellen ist. Mit der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 wurde der Magistrat mit der Fortschreibung des gemeinsamen Nahverkehrsplans beauftragt. Diese befindet sich aktuell in der Entwicklung. Nähere Informationen erhalten Sie unter dein.wiesbaden.de/nvp

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