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Hochwasser – behördliche Zuständigkeiten und Meldestufen

Die Information der Öffentlichkeit bei einem Hochwasser richtet sich nach den landesrechtlichen Vorschriften.

In Hessen informiert das Hochwassermeldezentrum Rhein - die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Standort Mainz - das Regierungspräsidium Darmstadt über prognostizierte Wasserstände und eventuell zu erwartendes Hochwasser und aktualisiert die Prognosen in regelmäßigen Abständen.

Von dort wird die Melde– und Warnkette zentral geleitet. Neben den Landesbehörden, wie Wasser- und Schifffahrtspolizei, Ministerien, Technisches Hilfswerk und Landeskommando werden auch die jeweiligen an einem Gewässerabschnitt liegenden Kommunen und die zuständigen Leitstellen und informiert. Für die Landeshauptstadt Wiesbaden ist dies die Feuerwehr, die Zentrale Leitstelle für den Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienste. Diese leitet die Informationen an die an Main und Rhein liegenden Ortsverwaltungen, die Wasserversorger und anliegende Gewerbebetriebe weiter.

Die oberste Behörde - das Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - informiert die staatlichen Stellen und die Bevölkerung über die grundsätzliche Hochwassergefahr. Dies erfolgt beispielsweise durch Radiomeldungen und die Angabe der aktuellen und erwarteten Pegelstände, aber auch online über entsprechende Portale. Dort sind aktuelle Pegelstände, Tendenzen und Warnungen jederzeit einseh- und abrufbar.

Die Aufgabe einer Gemeinde wird im Hessischen Wassergesetz in der Einrichtung einer Wasserwehr gesehen. In der Landeshauptstadt Wiesbaden hat das Umweltamt einen Kontrakt mit der Feuerwehr Wiesbaden, unterstützt durch die freiwilligen Feuerwehren Schierstein und Kostheim zum Aufbau der mobilen Hochwasserschutzwände bei entsprechend vorhergesagtem Wasserspiegel.

Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen und es zur Katastrophe kommen, wird der Katastrophenschutzplan aktiviert und unter Leitung des Oberbürgermeisters der Katastrophenschutzstab koordiniert.

Was bedeuten die Meldestufen?

Meldestufe I
  • Meldebeginn überschritten
  • stellenweise kleine Ausuferungen
Meldestufe II     
  • Flächenhafte Überflutung ufernaher Grundstücke
  • leichte Verkehrsbehinderung auf Gemeinde- und Hauptverkehrsstraßen
  • Gefährdung einzelner Gebäude
  • Überflutung von Kellern
Meldestufe III    
  • Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet

  • Sperrung von überörtlichen Verkehrsverbindungen

  • Einsatz von Deich- und Wasserwehr erforderlich

Die Meldstufen liegen an Rhein und Main wie folgt:

  • Rhein (Pegel Mainz):
    Meldestufe I: 5,50 Meter
    Meldestufe II: 6,30 Meter
    Meldestufe III: sieben Meter
  • Main (Pegel Raunheim):
    Meldestufe I: 3,40 Meter
    Meldestufe II: 3,80 Meter
    Meldestufe III: 4,70 Meter

Die mobilen Hochwasserschutzwände werden aufgebaut, wenn eine Überschreitung der Wasserstände der Meldestufe II vorausberechnet wird. Anders als bei Hochwasser an kleinen Flüssen und Bächen, das seine Ursache oft in plötzlichen Starkregenereignissen hat, besteht bei Hochwasserlagen an Rhein und Main eine ausreichende Vorwarnzeit. Sobald außergewöhnliche Gefahren nicht ausgeschlossen werden können, wird die Bevölkerung durch Sirenen und Rundfunk gewarnt.

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