Heilquellenschutzgebiet für Wiesbaden
Für die sechs wichtigsten und größten Quellen – Kochbrunnen, Große und Kleine Adlerquelle, Salmquelle, Schützenhofquelle und Faulbrunnen – die eine staatliche Anerkennung als Heilquelle besitzen, wurde mit Wirkung ab 13. September 2016 – veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 37/2016, S. 973 – durch das Regierungspräsidium Darmstadt ein Heilquellenschutzgebiet festgesetzt.
Da die sechs Heilquellen im innerstädtischen, dicht bebauten Bereich liegen, ergibt sich für sie eine Vielzahl an konkreten und abstrakten Gefährdungen. Dabei wird zwischen einer qualitativen und quantitativen Gefährdung unterschieden, für die auch unterschiedliche Schutzzonen ausgewiesen werden. Beim qualitativen Schutz – Zonen II und III – soll eine chemische und hygienische Verunreinigung verhindert werden.
Beim quantitativen Schutz – Zonen A und B – soll gewährleistet werden, dass das Fließsystem, die Ergiebigkeit und die natürlichen Konzentrationen der Heilquellen nicht beeinträchtigt werden.
Die Verordnung zum Heilquellenschutz und die dazugehörigen Unterlagen (Gutachten und Karten, Informationen und Portraits zu den Gewinnungsanlagen/Quellen) werden auf einer Unterseite zum Herunterladen angeboten.