Die Aufgaben der Wasserbehörde
Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist als "Wasserbehörde" verantwortlich für wasserwirtschaftliche und wasserrechtliche Aufgaben.
Dies bedeutet im Einzelnen:
- Beratung von Betrieben, privaten Anlagenbetreibern und Bürgerinnen und Bürgern
- Zulassungen von Anlagen sowie Erteilung von Nutzungsrechten im Rahmen der vom Land Hessen zugewiesenen Zuständigkeiten
- Überwachung von Anlagen, Wasserrechten, Gewässern und geschützten Flächen
- Renaturierung von Gewässern und Hochwasserschutz.
Die wichtigsten Arbeitsfelder sind
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Reaktion bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen
- Erkundung, Sanierung und Überwachung von Boden- und Grundwasserverunreinigungen
- Stellungnahmen zu Bauanträgen, Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen, landschaftspflegerischen Begleitplänen
- Reinigungsanlagen für häusliches Abwasser
- Trinkwassergewinnungsanlagen für private Haushalte und die Wasserschutzgebiete
- Nutzung des Grundwassers und von Oberflächengewässern
- Ufer und Überschwemmungsgebiete von Rhein, Main und den Bächen
- Überwachung, Unterhaltung und Renaturierung der Oberflächengewässer einschließlich Hochwasserschutz.