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Jetzt ist die ideale Zeit für den Rückschnitt von Gehölzen

Das Tiefbau- und Vermessungsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden hebt die Bedeutung des Rückschnitts von Bepflanzungen bis zur Grundstücksgrenze hervor, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten - und bittet um Mithilfe.

Dies betrifft Hecken, Sträucher und Bäume, deren Äste in öffentliche Verkehrsflächen hineinragen und dadurch die Sicherheit gefährden, Gehwege verengen oder die Sicht an Straßenkreuzungen beeinträchtigen. Auch Grundstücke an Wirtschaftswegen in Feld und Flur sind betroffen.

Da die Brut- und Nistzeit der Vögel nun vorbei ist, bietet sich der ideale Zeitpunkt, den Rückschnitt vorzunehmen. Leider kommt nicht jeder Grundstückseigentümer dieser Verpflichtung nach, was zu zahlreichen Beschwerden führt. Diese binden wertvolle Ressourcen, die das Amt lieber in die Straßensanierung investieren würde.

Gemäß § 27 des Hessischen Straßengesetzes (HStG) sind Grundstückseigentümer verpflichtet, sicherzustellen, dass Bepflanzungen nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen. Wird der Rückschnitt vernachlässigt, drohen Bußgelder oder eine Ersatzvornahme auf Kosten der Eigentümer. Um dies zu vermeiden und allen Beteiligten Ärger zu ersparen, bittet das Amt dringend darum, den Rückschnitt rechtzeitig selbst durchzuführen.

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