Extensive Mähwiesen
Zur Mahd im Sinne des Biotop- und Artenschutzes gehört der Schnitt, das Wenden, das Schwaden, das Pressen sowie die Heunutzung (Heuabfuhr). Alternativ kann Heu auf Heuböcken bis zu fünf Jahre geschichtet werden. Wenn keine weiteren Angaben zur Pflegefläche gemacht sind, sollen jeweils pro Flächeneinheit zehn Prozent der Wiese nicht gemäht (Mähinseln und -ränder erhalten) werden. Diese einjährigen Wiesenbrachen sollen entsprechend auf der Fläche 'wandern'. Die Wiesen werden nicht gedüngt. Eine Phosphat-Kali-Düngung (im Abstand mehrerer Jahre) ist mit dem Umweltamt zu vereinbaren. Mulchen ist auf diesen Flächen nicht erlaubt. In der Regel muss von innen nach außen gemäht werden. Wenn nicht speziell beauftragt, wird die Mahd mit üblichen Mähwerken (Kreiselmäher, Scheibenmäher und Ähnliches durchgeführt. Die Heunutzung sollte möglichst überall stattfinden. Daher werden die Mahdzeitpunkte möglichst den landwirtschaftlichen Erfordernissen angepasst, wenn dies aus pflanzensoziologischen als auch tierökologischen Gründen vertretbar ist. Bei besonderen Artenvorkommen werden entsprechende Vorgaben vom Umweltamt gemacht.
Die Vielfalt an Grünländern soll grundsätzlich durch regelmäßige Nutzung oder Pflege wiederhergestellt werden. Die Pflegeintervalle, also die Häufigkeit des Mähens ist je nach Grünlandtyp sehr unterschiedlich. In Wiesbaden vorkommende Wiesentypen sind vor allem Flachland-Mähwiesen, Magerrasen und Borstgraswiesen, Pfeifengraswiesen (Streuwiesen) , Feucht- und Nasswiesen, Seggenriede, Binsenfluren, bis hin zu Hochstaudenfluren und Röhrichten. Eine Waldsimsenwiese auf nassem Standort kann zum Beispiel durch eine Mahd nur alle drei bis vier Jahre erhalten werden, ein Borstgrasrasen ist auf eine jährliche Mahd oder extensive Beweidung angewiesen.