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Förderprogramm: Blühende Landschaften und Lebensräume in Wiesbaden

Das Förderprogramm Blühende Landschaften und Lebensräume in Wiesbaden bezuschusst zahlreiche Maßnahmen zum Artenschutz. Dazu gehört auch das Anlegen von Kleinbiotopen in privaten Gärten.

Biotop- und Artenschutz haben in der Landeshauptstadt Wiesbaden einen hohen Stellenwert. So ist die Stadt im Jahr 2018 dem Verein "Kommunen für biologische Vielfalt" beigetreten und fördert Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität in Wiesbaden.

Ihre Ideen sind gefragt: Mit Ihren Projekten unterstützen Sie aktiv die biologische Vielfalt in unserer Stadt.

Sie machen mit: Sie können sich direkt beteiligen und vielen Pflanzen- und Tierarten einen neuen Lebensraum geben. Die Stadt Wiesbaden freut sich darauf, Sie dabei zu unterstützen.

Sie sind gefragt als: Einzelpersonen und Personenvereinigungen (Verbände, Vereine, Initiativen, Institutionen und ähnliche).

Unsere Unterstützung: Wir fördern mit Zuschüssen Maßnahmen und Projekte die der Förderrichtlinie entsprechen. 

Die Umsetzung: Sie beantragen die städtische Förderung von Maßnahmen, die die Lebensbedingungen für wild lebende Tiere und wild wachsende Pflanzen in der Stadt verbessern. Bitte verwenden Sie dafür das unten angebotene Antragsformular.

Sie dokumentieren: Sie stellen während und nach der Durchführung Bilder und Beobachtungen zur Verfügung.

Biotopschutzmaßnahmen im Außenbereich

Es lohnt sich, aktiv zu werden: Wir fördern Biotopschutzmaßnahmen in der freien Landschaft, wie zum Beispiel

  • die Neuanlage und Wiederherstellung von brachgefallenen Streuobstwiesen und Baumreihen (Entbuschung, Baumpflege und Ergänzungspflanzung)
  • die Neupflanzung von Bäumen, Hecken und Feldgehölzen
  • die Extensivierung, Wiederherstellung, Neuanlage und Beweidung einschließlich fünf Jahre Entwicklungspflege von artenreichem Dauergrünland
  • die Neuanlage und Unterhaltung ein- und mehrjähriger artenreicher Linienbiotope wie Feldraine, Ackerschonstreifen und Blühstreifen sowie der fünfjährigen Entwicklungspflege
  • die Bereitstellung von gebietseigenen Saatgut zur Herstellung der oben genannten Flächen

Artenschutzmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet

  • Der Bau und die Unterhaltung künstlicher Brutstätten und Überwinterungsquartiere für heimische Arten (Vögel, Insekten, Bilche und andere Tiere)
  • Die Anlage von naturnahen Kleinbiotopen in Gärten (Hierzu zählen Wasserstellen, Wildblumenwiesen und Gehölzpflanzungen, die heimischen Tierarten als Brut- und Nistplätzen sowie als Nahrungsquellen dienen.)

Monitoringmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit

  • Beobachtung und Dokumentation
  • Öffentlichkeitsarbeit und Information zu Projekten

Ziele "2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung"

Wer den Biotop- und Artenschutz stärkt, handelt im Sinne der Globalen Entwicklungsziele für Nachhaltigkeit, den Sustainable Development Goals (SDGs), die von den Vereinten Nationen verabschiedet wurden.

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