Biotope
Extensive Nutzung oder Pflege von Biotopen
Grundsätzlich wird eine Ausmagerung - Reduzierung des Stickstoffeintrages auf der Fläche - angestrebt. Dies bedeutet in der Regel die regelmäßige Beseitigung der Biomasse (Gehölzschnitt, Grasschnitt) bei Pflegearbeiten. Mulchen und Liegenlassen der Biomasse ist nicht sinnvoll. Durch die Beseitigung des Schnittgutes oder Nutzung (Heunutzung, thermische Nutzung) werden die Lebensbedingungen wie mehr Sonnenwärme und Licht, abnehmender Konkurrenzdruck, weniger Nährstoffe für Pflanzenarten besser, die Vielfalt nimmt zu. Beispielsweise findet man auf einer ungedüngten und 1- bis 2mal jährlich gemähten Wiese (Heunutzung) 40 bis 60 Pflanzenarten, eine intensive genutzte Wiese hat dagegen nur 10 bis 20 Pflanzenarten.
Erstes Ziel ist bei der Aufnahme der Pflege von Biotopen die so genannte Wiederherstellungspflege oder Grundpflege. Diese wird mit dem Umweltamt besprochen und dann durchgeführt. Wichtig hierbei ist die Erhaltung vorhandener Habitatstrukturen und Arten auf der Fläche. In der Regel sind solche Maßnahmen nur zwischen dem 1. September und dem 15. März eines jeden Jahres möglich.
Zweites Ziel ist die schrittweise Übernahme von Pflegeflächen in die Nutzung (Vertragsnaturschutz, 0-Pacht). Die Verträge werden vom Umweltamt zukünftig zwei Jahre für Grundstücksnutzer oder fünf Jahre für Landwirte abgeschlossen. Hierfür gibt es entsprechende Musterverträge (Grünlandpflegeverträge -Mähwiese, Weide, Mähweide -, Pflegeverträge für Streuobstwiesen und -bestände, Biotoppatenschaftsverträge für spezielle Artenschutzmaßnahmen). Die Pflegeflächen werden in regelmäßigen Abständen fachlich beurteilt (Monitoring). Im Einzelfall kann es hier zu Änderungen der Pflegeart und -intensität (Pflegeintervalle) kommen. Biotope werden aus Gründen des Biotop- und Artenschutzes, nach landschaftsökologischen Faktoren sowie entsprechend nach dem Landschaftsbild und der Biotopgestalt gepflegt oder genutzt. Sukzession (keine Pflege oder Nutzung, langsame Verbuschung) auf Grünlandstandorten wird nur dort zugelassen, wo diese Faktoren nicht zu treffen und eine Entwicklung zu Wald (Altholzinsel, Feldgehölz, Auwald) erwünscht ist.