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Luftreinhalteplan

Der erste Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main wurde vom Land Hessen im Jahr 2005 aufgestellt. Er umfasste alle von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städte des Ballungsraums, darunter auch Wiesbaden. Seit Anfang des Jahres 2019 liegt der Luftreinhalteplan in seiner zweiten Fortschreibung vor.

In den letzten Jahren kam es in Wiesbaden zu einer dauerhaften Überschreitung der Stickstoffdioxidwerte.

Seit dem 1. Januar 2010 gilt für Stickstoffdioxid europaweit der Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Dieser Wert wird im Stadtbereich an vielen vom Verkehr stärker belasteten Straßen erreicht und oft deutlich überschritten. Daher waren Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität bereits in den ersten Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main aufzunehmen. Die Grenzwerte für Feinstaub PM 10 und auch für PM 2,5 wurden dagegen bisher an den Messstellen in Wiesbaden eingehalten. Im September 2021 hat die WHO (Weltgesundheits­organisation) neue Luftgüteleitlinien veröffentlicht. Sie enthalten Richtwerte zum Schutz der menschli­chen Gesundheit. Zum Erreichen der teilweise sehr anspruchsvollen Richtwerte wurden für einige Schad­stoffe Zwischenziele, so genannte Interim Targets, definiert. Richtwerte sind nicht rechtsverbindlich. Da sie aber in der bevorstehenden Überarbeitung der europäischen Luftqualitätsrichtlinie berücksichtigt werden, finden erste Betrachtungen der Messwerte unter dem Aspekt der neuen WHO-Richtwerte statt. Eine Gegenüberstellung der WHO-Richtwerte und der angedachten Werte zur neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie findet sich nachstehend.

Zum besseren Verständnis der Situation in Wiesbaden beschreibt der Luftreinhalteplan die Entwicklung der Luftschadstoffkonzentrationen, zeigt die Verursacher auf, untersucht die möglichen Maßnahmen im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und rechtliche Zulässigkeit und legt die möglichen und verhältnismäßigen Maßnahmen zur Verminderung der Luftschadstoffe fest. Darüber hinaus wird eine Prognose zur wahrscheinlichen Entwicklung der Luftqualität abgegeben. Die Maßnahmenfestlegung erfolgte in enger Abstimmung der Landeshauptstadt Wiesbaden mit dem für die Luftreinhalteplanung zuständigen Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung als Einvernehmensbehörde für die Festlegung von Maßnahmen im Straßenverkehr.

Der Luftreinhalteplan beinhaltet schwerpunktmäßig Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Sofortpaket zur Luftreinhaltung. Leitmotiv des Sofortpakets ist eine Verlagerung des Autoverkehrs im doppelten Sinne: zum einen die Verlagerung von Autoverkehr auf emissionsärmere Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Fahrrad, Fußverkehr, Elektromobilität), zum zweiten die Verlagerung von Autoverkehr "von innen nach außen", also aus der hochbelasteten Innenstadt heraus.

Alle Maßnahmen des Sofortpakets sind auf eine Wirksamkeit bis zum Jahr 2020 ausgerichtet. Zusätzlich zielen weitere Maßnahmenpakete auf die Entwicklung nach dem Jahr 2020.

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Inhalt des Luftreinhalteplans ist auch der Ausbau des Radwegenetzes. wiesbaden.de / Foto: Fotolia
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