Sport- und Freizeitlärm
Dort, wo Sport- und Freizeitanlagen nahe oder inmitten von Wohngebieten liegen, kommt es immer wieder zu Konflikten mit der Nachbarschaft, denn wer in der Nähe solcher Anlagen lebt, erfährt die Kehrseite der Sportbegeisterung oft als Ruhestörung.
Deshalb hat der Bundesgesetzgeber bereits 1991 die Sportanlagenlärmschutzverordnung erlassen, die zum Schutz vor Lärm Immissionsrichtwerte festlegt, die beim Betrieb von Sportanlagen einzuhalten sind.
Auf Grundlage dieser Verordnung können lärmmindernde Ballfangzäune und Schallschutzwände angeordnet und Betriebszeitenbeschränkungen auferlegt werden.