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Schienenlärm

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist seit dem 1. Januar 2015 für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig. Das EBA hat in dieser Funktion den ersten bundesweiten Lärmaktionsplan erstellt, mit dem schädliche Lärmbelästigungen verhindert oder reduziert werden sollen.

Den Zugang zu den Ergebnissen, dem Lärm-Monitoring und den Berichten zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung des EBA (bund.de) finden Sie unter den untenstehenden Links.


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