Lärmaktionsplan Schiene und Industrie
Das Bundes-Immissionsschutzgesetzes schreibt die Aufstellung eines Lärmaktionsplans für Wiesbaden vor. Nach Bundesimmissionsschutzgesetz ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) dafür zuständig, einen bundesweiten Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes aufzustellen. Dies sind Schienenwege mit mehr als 30.000 Zugbewegungen pro Jahr.
Der Lärmaktionsplan wird alle fünf Jahre überarbeitet. Auf seiner Internetpräsens informiert das Eisenbahn-Bundesamt ausführlich über die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung und zeigt, wie sich Bürgerinnen und Bürger an der Überarbeitung beteiligen können. Darüber hinaus informiert die Seite über Maßnahmen zur Lärmminderung, über laute Güterwagen oder Förderprogramme zum Schallschutz.