FAQ: 2
Antwort:
Das Umweltamt betreibt fünf stationäre Fluglärmmessstationen, in Auringen, Biebrich, Delkenheim, Erbenheim und Mainz-Kostheim. Innerstädtische Standorte kommen nicht infrage, da neben den allgemeinen Anforderungen (Hindernisfreiheit, keine reflektierenden Flächen in unmittelbarer Nähe) bei der Errichtung von Fluglärmmessstellen sichergestellt sein muss, dass die von den interessierenden Flugzeuggeräusch-Ereignissen hervorgerufenen maximalen Schalldruckpegel, mindestens 10-15 Dezibel (dB[A]) höher sind als der Hintergrundpegel.
Nach den Messerfahrungen liegt der Hintergrundpegel nicht nur im ländlichen Raum, sondern auch an vielen ruhigen städtischen Standorten tagsüber bei 40 bis 45 dB(A); nachts sind die Werte im Regelfall fünf bis zehn Dezibel niedriger. An ungünstigen Standorten, zum Beispiel in der Nähe von Autobahnen, Eisenbahnstrecken oder Industriebetrieben, können zu hohe Hintergrundpegel auftreten. Insofern eignen sich für den Betrieb von Fluglärmesseinrichtungen nur ruhige Standorte im ländlichen Bereich.