FAQ: 1
Antwort:
Die Landeshauptstadt Wiesbaden setzt sich als Mitglied der Fluglärmkommission durch umfangreiche Anträge und Forderungen zu den An- und Abflugverfahren ein. Die Anflüge sollen in der gesamten Region und insbesondere auf den für Wiesbaden relevanten Gegenanflugrouten deutlich höher und nach Möglichkeit mit einem Gleit-Sink-Flugverfahren (CDA) geführt werden.
Die Forderungen nach einem CDA-Verfahren und dem Steilstartverfahren wurden in allen Gesprächen mit der Deutschen Flugsicherung und im Rahmen der verschiedenen Gremien rund um den Fluglärm wiederholt eingebracht. Als Folge wurden die nördlichen Gegenanflüge um weitere 1.000 auf 6.000 Feet (ft) erhöht, zusätzlich soll ein CDA eingeführt werden.
Darüber hinaus soll die Deutsche Flugsicherung eine Verschiebung der Gegenanflugroute nach Norden über geringer besiedelte Bereiche prüfen. Bei dieser Prüfung sollen auch Anflugverfahren entsprechend einem segmentierten Anflug (Segmented Approach) untersucht werden.