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Stadterneuerung

Seit dem 1. Juli 2024 hat die Abteilung Wohnen im Amt für Soziale Arbeit die Steuerung und Koordination der Städtebauförderungsprogramme von der SEG übernommen.

Ziel dieser in der Regel auf eine Laufzeit von zehn Jahren angelegten Programme ist die nachhaltige städtebauliche Erneuerung und Entwicklung von Stadtteilen mit besonderen Bedarfslagen und die Verbesserung der Lebens-, Wohn- und Arbeitsbedingungen der Bürgerinnen und Bürger. Bestehende Stadtstrukturen sollen zeitgemäß fortentwickelt, sozialen Nachteilen entgegengewirkt, die wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten verbessert sowie die natürlichen Lebensgrundlagen in der gebauten Umwelt geschützt und verbessert werden. In den genannten Programmgebieten werden städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen durch Zuwendungen aus Bundes- und Landesmitteln der Städtebauförderung unterstützt


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