Mietspiegel und Mieterschutz
Mietspiegel
Der Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen dient als Richtlinie zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er bietet den Beteiligten eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung die Miethöhe je nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffung und Lage der Wohnung oder des Gebäudes zu vereinbaren.
Die Angaben des Mietspiegels geben Mietpreis im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden mit dem Stand vom 1. Januar 2021 wieder. Es handelt sich um die sogenannte Kalt- oder Nettomiete pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat.
Ortsüblich sind Mieten, die im gesamten Gestaltungsbereich der Stadtgemeinde Wiesbaden für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffung und Lage im Durchschnitt der letzten sechs Jahre vereinbart oder geändert worden sind. - Auszug aus den Erläuterungen zum Wiesbadener Mietspiegel!
Der Mietspiegel ist in ausgedruckter Form bei den Interessen-Verbänden „Mieterbund Wiesbaden und Umgebung e.V.“ und „Haus & Grund Wiesbaden – Vereinigung der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Wiesbaden e.V.“ zu beziehen. Die beiden Verbände können über die am Ende der Seite angelegten Links erreicht werden.
Der aktuelle Mietspiegel - gemäß § 5 Mietspiegelverordnung – steht am Ende der Seite zum Download bereit.
Mieterschutz
Eine fundierte Beratung in mietrechtlichen Fragen bieten die niedergelassenen Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Mietrecht.
Auch der Wiesbadener Mieterbund ist ein kompetenter Gesprächspartner. Er berät allerdings nur Mitglieder.