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Maßnahmen- und Integrationsmanagement für Geflüchtete

Zielgruppe sind Bezieherinnen und Bezieherinnen sowie dem Grunde nach Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), unabhängig davon, ob sie in einer Gemeinschaftsunterkunft oder dezentral wohnen.

Das Maßnahmen- und Integrationsmanagement setzt den gesetzlichen Auftrag des § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) um und verpflichtet in Arbeitsgelegenheiten und Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen. Darüber hinaus unterstützt, berät und wirkt das Maßnahmen- und Integrationsmanagement mit bei der Vermittlung und dem Zugang zu Qualifizierungsmaßnahmen, Angeboten zum Erlangen von notwendigem Alltagswissen und Alltagsfertigkeiten und Kenntnissen der Arbeitswelt sowie Kursen des Spracherwerbs.

Dabei finden die spezifischen Bedürfnisse von Männern und Frauen ebenso Berücksichtigung wie die besondere psychosoziale Situation Geflüchteter.

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Maßnahmen- und Integrationsmanagement für Geflüchtete wiesbaden.de / Foto: Shutterstock
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