Kinderärztliche Versorgung
Der SkF fungiert als erster Ansprechpartner für Eltern, die nicht über einen Krankenversicherungsschutz verfügen, damit deren Kinder Zugang zur kinderärztlichen Versorgung haben. Die Mitarbeiterinnen legen eine personenbezogene Akte an und stellen einen Berechtigungsschein aus. Darüber hinaus werden die Eltern aufgeklärt, wann ein Kinderarztbesuch notwendig ist und auch aufgefordert, einen Termin bei der Krankenversicherungsclearingstelle zu vereinbaren um wieder in das Krankenversichertensystem eingegliedert zu werden.
Berechtigungsschein
Mit dem Berechtigungsschein können die Eltern eine/einen der kooperierenden Kinderärzte/Kinderärztinnen aufsuchen. Die entstandenen Behandlungskosten der notwendigen ambulanten Leistungen werden abschließend mit dem Amt für Zuwanderung und Integration abgerechnet.
SKF Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Platter Straße 80
65193 Wiesbaden
Buslinie 6, Haltestelle 'Rothstraße'
Telefon: 0611 / 95287-13