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Einbürgerung

Sie möchten eingebürgert werden? Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt sind:

Die Antragstellerin oder der Antragsteller

  • hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
  • besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist,
  • ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit),
  • ist nicht vorbestraft,
  • verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse,
  • verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen und
  • bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue).

Gerne sind die Mitarbeiter der Einbürgerungsstelle dazu bereit, Ihnen beratend zur Seite zu stehen.

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