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Einbürgerung

Wie und wo lasse ich mich einbürgern?
Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben und Deutscher werden möchten, können Sie sich einbürgern lassen. Das geschieht nur auf Antrag bei Ihrer zuständigen Behörde im Wohnort.

Wer stellt den Antrag?
Einbürgerungsbewerber, die bereits 16 Jahre alt oder älter sind, müssen den Einbürgerungsantrag selbst stellen. Für jüngere Einbürgerungsbewerber müssen ihre gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen. Das sind in der Regel die Eltern.

Was kostet die Einbürgerung?
Grundsätzlich sind pro Person 255 Euro zu zahlen. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu zahlen.

Werden Minderjährige ohne ihre Eltern eingebürgert, gilt die allgemeine Gebühr von 255 Euro.

Kontakt

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Hinweise

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass für die Abgabe der Einbürgerungsanträge eine Terminvereinbarung zwingend nötig ist. Für eine Beratung können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung in die offene Sprechstunde kommen. Diese findet jeweils mittwochs von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr statt.

Mit dem Quick-Check können Sie vorab eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen.

Hinweis: Der Quick-Check wurde uns vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zur Verfügung gestellt. Sie können hier eine unverbindliche Vorabprüfung Ihrer Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen.