Einbürgerung
Ab sofort können Termine für die Abgabe des Einbürgerungsantrags online gebucht werden. Nach Eingabe der erforderlichen persönlichen Daten können Wiesbadener Einwohnerinnen und Einwohner, die die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen möchten, einen passenden Wunschtermin buchen. Gebucht werden können Termine jeweils innerhalb der nächsten 30 Tage. Der Kalender wird täglich neu für diesen Zeitraum aktualisiert.
Ohne Termin ist eine persönliche Beratung zum Einbürgerungsverfahren, den Voraussetzungen, benötigen Unterlagen und den mit dem Verfahren verbundenen Kosten immer mittwochs von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr im Amt für Zuwanderung und Integration in der Alcide de Gasperi Straße 2 möglich.
Einbürgerungsvoraussetzungen
Bevor Sie einen Termin zur Abgabe des Einbürgerungsantrags buchen bitten wir Sie zu überprüfen, ob Sie alle dafür erforderlichen Unterlagen haben und die Voraussetzungen erfüllen.
Überblick
Eine Ausländerin oder ein Ausländer kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.
Einen kurzen Überblick über die wesentlichen Einbürgerungsvoraussetzungen können Sie der nachfolgenden, nicht abschließenden Auflistung entnehmen.
Seit dem 27. Juni 2024 dürfen Sie bei der Einbürgerung Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Dies gilt allerdings nicht, wenn Ihr Herkunftsland dies nicht erlaubt – erkundigen Sie sich dazu gegebenenfalls bitte bei Ihrer Auslandsvertretung.
Fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (zum Beispiel deutscher Schul‐, Studien‐ oder Berufsabschluss, Zertifikat Deutsch B1)
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
- Niederlassungserlaubnis, auch mit vielen befristeten Aufenthaltserlaubnissen möglich
- Kenntnisse der Rechts‐ und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
- Sicherung des Lebensunterhaltes durch Erwerbstätigkeit