Einbürgerung
Sie möchten eingebürgert werden? Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Antragstellerin oder der Antragsteller
- hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
- besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist,
- ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit),
- ist nicht vorbestraft,
- verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse,
- verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen und
- bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue).
Gerne sind die Mitarbeiter der Einbürgerungsstelle dazu bereit, Ihnen beratend zur Seite zu stehen.