Arbeitsmittel
Kurzinformationsbogen und Übergabebogen sind von der Kindertagesstätte auszufüllen (bitte darauf achten die aktuellen Bögen zu verwenden – siehe unten). Sie dienen als Gesprächsgrundlage für Elterngespräche und sensibilisieren diese für den bevorstehenden Übergang in die Schule.
Ziel ist es ein aussagekräftiges und realistisches Bild des Kindes zu vermitteln. Sollte die Einschätzung der Eltern von der Kita-Sicht abweichen, haben die Eltern die Möglichkeit diese auf den Bögen zu notieren.
Die Eltern sind von der Kindertagesstätte darauf hinzuweisen, dass die Bögen keine Anmeldung für die Nachmittagsbetreuung darstellen und die Eltern bei den jeweiligen Träger der Nachmittagsbetreuung ihre Kinder anmelden müssen.
Der Kurzinformationsbogen ist in zweifacher Ausfertigung bis spätestens eine Woche vor Schulanmeldung (April), also eineinhalb Jahre vor der Einschulung, der Schule zu übermitteln. Er dient der Schule die Einschätzung der Kindertagesstätte mit dem eigenen Bild des Kindes während der Schulanmeldung abzugleichen und gegenenfalls Schritte zu einer bestmöglichen Förderung, bereits vor der Einschulung, einzuleiten. (zum Beispiel die Teilnahme für den Vorlaufkurs, Einbindung des Beratungs- und Förderzentrum (BFZ)).
Die Schule leitet die Kurzinformationsbögen mit Einverständnis der Eltern an das Gesundheitsamt weiter. Für diese ist der Bogen ein wichtiges Instrument, um die Kinder gegenenfalls frühzeitig zur Schuleingangsuntersuchung einzuladen.
Das Gesundheitsamt bittet die Kindertagesstätten im Falle ihrer Empfehlung für eine vorgezogene bzw. frühzeitige Schuleingangsuntersuchung für diese Kinder ebenfalls den Kurzinformationsbogen auch an den Kinder-und Jugendärztlichen Dienst weiterzuleiten, damit die vorgezogene Schuleingangsuntersuchung sichergestellt werden kann.
- Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, 5303, Konradinerallee 11, 65189 Wiesbaden
Der Übergabebogen dient dazu, dass die Kinder gut in Schule und Nachmittagsbetreuung ankommen können und soll bis spätestens 30. März der Schule – ein halbes Jahr vor der Einschulung, in einfacher Ausfertigung vorliegen. Mit diesen Informationen können sich Schule und Nachmittagsbetreuung auf die Kinder einstellen und gegenenfalls Vorbereitungen treffen.
Die Schule leitet den Kurzinformationsbogen und Übergabebogen an die Nachmittagsbetreuung weiter, von der das Kind eine Platzzusage erhalten hat.
Sofern es nicht ausreichend Plätze für alle gibt, ist es notwendig, dass sich Schule und Nachmittagsbetreuung (bei Bedarf auch unter Einbeziehung der Kindertagesstätte) darauf verständigen, welche Kinder in die Nachmittagsbetreuung aufgenommen werden sollen.
Der Rückmeldebogen ist von der Schule auszufüllen und bis spätestens 15. Februar, ein halbes Jahr nach der Einschulung, an die entsprechende Kindertagesstätte zu schicken. Er dient den Kindertagesstätten als Rückmeldung, wie das einzelne Kind in der Schule angekommen ist. Auch können die Informationen dazu genutzt werden die "Vorschularbeit" zu reflektieren.
Alle sind der Datenschutzgrundverordnung verpflichtet. Wenn es sinnvoll ist über einzelne Kinder zu sprechen, achten alle darauf, dass der Austausch über die Kinder zwischen Kindertagesstätte, Grundschule und der Nachmittagsbetreuung wertschätzend und stärkenorientiert geführt wird – immer mit dem Ziel der bestmöglichen Förderung des Kindes. In diesem vertraulichen Rahmen wird darauf geachtet, dass nur die Personen anwesend sind, die nötig sind.
Welche Schule ist denn die "zuständige Schule"?
Zur Unterscheidung: Laut der "Wiesbadener Vereinbarung" zum Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule ist die "Bezugsgrundschule" die Schule, an der der überwiegende Teil der Vorschulkinder einer Kita wechselt. Dies können bis zu drei Schulen sein. Hier geht es um die Kooperation zwischen Kita und der Grundschule.
Die "zuständige Grundschule" hingegen richtet sich nach dem Wohnort des Kindes. Also die Schule, die zur Schulanmeldung einlädt. Gestattungsanträge spielen hierbei keine Rolle.
Die "zuständige Grundschule" kann über die unten verlinkte Schulbezirkssuche ermittelt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Kurzinformationsbogen und Übergabebogen im November 2024 aktualisiert wurden.
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