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Waldbrandgefahr - Warnstufe 5 Lila

Waldbrandgefahr - Warnstufe 5 Lila = Es sind zusätzlich zu den Maßnahmen der Warnstufen 3 und 4 weitere wichtige Maßnahmen erforderlich.
Bei der Warnstufe 5, der höchsten Warnstufe, sind zusätzlich zu den Maßnahmen der Warnstufen 3 und 4 weitere wichtige Maßnahmen erforderlich, Veranstaltungen mit Koch- und Bratständen, sowie Grills sind grundsätzlich verboten.

Grünflächen

  • Grillplätze und Feuerstellen im Wald sind gesperrt, es finden Kontrollen durch die Forstbehörde und Stadtpolizei statt.
  • Die ausgerufene Warnstufe gilt immer für eine Woche und wird mittwochs durch das Grünflächenamt bekannt gegeben.
  • Hinweisbanner die auf ein sicheres Verhalten im Wald hinweisen, werden an den Haupteingängen der Grillplätze und Waldparkplätzen aufgehängt.
  • Maßnahmen bei Verstoß…… mit Hinweis auf die Kostenübernahe von Feuerwehreinsätzen
  • Gaststätten und Kleingärten im Abstand von 100 Metern (oder weniger) zum Waldrand dürfen kein Feuer und auch keine Pyrotechnik entzünden.
  • Der Waldbrandalarmplan tritt in Kraft. Ein Einsatzstab der Gefahrenabwehrbehörden wird einberufen.

Öffentlichkeit

  • Sollten sich Änderungen ergeben erfolgt eine Information an die Bevölkerung durch Presseartikel, wiesbaden.de und soziale Medien.

Veranstaltungen

  • Einzelfallentscheidung ob öffentliche Veranstaltungen mit Koch- und Bratständen noch genehmigt werden durch die Ordnungsbehörde.

Umwelt

  • Keine gewollten Abbrände von Gartenabfällen.
  • Keine Genehmigung von Feuerwerken mehr.
  • Kein Grillen mit Holzkohle im privaten Bereich im Abstand von 100 Metern (oder weniger) zum Waldrand.

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Plakat: Pass auf! Waldbrandgefahr. wiesbaden.de
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