Waldbrandgefahr - Warnstufe 5 Lila
Waldbrandgefahr - Warnstufe 5 Lila = Es sind zusätzlich zu den Maßnahmen der Warnstufen 3 und 4 weitere wichtige Maßnahmen erforderlich.
Bei der Warnstufe 5, der höchsten Warnstufe, sind zusätzlich zu den Maßnahmen der Warnstufen 3 und 4 weitere wichtige Maßnahmen erforderlich, Veranstaltungen mit Koch- und Bratständen, sowie Grills sind grundsätzlich verboten.
Grünflächen
- Grillplätze und Feuerstellen im Wald sind gesperrt, es finden Kontrollen durch die Forstbehörde und Stadtpolizei statt.
- Die ausgerufene Warnstufe gilt immer für eine Woche und wird mittwochs durch das Grünflächenamt bekannt gegeben.
- Hinweisbanner die auf ein sicheres Verhalten im Wald hinweisen, werden an den Haupteingängen der Grillplätze und Waldparkplätzen aufgehängt.
- Maßnahmen bei Verstoß…… mit Hinweis auf die Kostenübernahe von Feuerwehreinsätzen
- Gaststätten und Kleingärten im Abstand von 100 Metern (oder weniger) zum Waldrand dürfen kein Feuer und auch keine Pyrotechnik entzünden.
- Der Waldbrandalarmplan tritt in Kraft. Ein Einsatzstab der Gefahrenabwehrbehörden wird einberufen.
Öffentlichkeit
- Sollten sich Änderungen ergeben erfolgt eine Information an die Bevölkerung durch Presseartikel, wiesbaden.de und soziale Medien.
Veranstaltungen
- Einzelfallentscheidung ob öffentliche Veranstaltungen mit Koch- und Bratständen noch genehmigt werden durch die Ordnungsbehörde.
Umwelt
- Keine gewollten Abbrände von Gartenabfällen.
- Keine Genehmigung von Feuerwerken mehr.
- Kein Grillen mit Holzkohle im privaten Bereich im Abstand von 100 Metern (oder weniger) zum Waldrand.