Förderprogramm - Kulturelle Bildung an Schulen
Ziel dieser Förderung ist es, den aktiven Umgang mit Kultur zu fördern, neue und ungewohnte Arbeits- und Ausdrucksformen kennen zu lernen und somit Möglichkeiten zu eröffnen, die im normalen Unterrichtsbetrieb nicht gegeben sind. Die Landeshauptstadt Wiesbaden stellt wieder Mittel für Projekte der kulturellen Bildung an Schulen bereit. Vom 02.10.2024 bis zum 20.11.2024 können sich Schulen für Projekte, über die Online-Plattform bewerben. Eine Fachjury entscheidet im Dezember 2024 über die Vergabe.
Über kleinere Projekte mit einem finanziellen Rahmen bis 800 Euro entscheidet das Kulturamt in Eigenverantwortung. Die Anträge können unabhängig von der Entscheidung des Gremiums und der Frist, jedoch unter Vorbehalt der verfügbaren Mittel, über das zugehörige Antragsformular im Online-Portal eingereicht werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Wiesbadener Schulen (alle Klassenstufen und Schulformen) können sich in Kooperation mit einer Kultureinrichtung, einem Kunstverein oder freien Kunstschaffenden bewerben. Auch Schülerinnen und Schüler sollen ermutigt werden, eigene Ideen einzubringen und sich bereits an der Konzeptgestaltung zu beteiligen. Stellvertretend für die Schule, kann auch der Förderverein der Schule einen Antrag stellen.
Welche Projekte können eingereicht werden?
Das Spektrum der möglichen Projektideen reicht von Tanz-, Musik- und Medienformate bis hin zu Theater- und Kunstwerkstätten. Auch Kombinationen aus diesen Kategorien oder andere kreative und künstlerische Ideen sind denkbar. Dabei gilt zu beachten, dass keine fertigen Formate von den Schulen eingekauft werden, sondern Schule und Kulturpartner die Projektidee mit der Schülerschaft gemeinsam abstimmen und entwickeln.
Die geförderten Anträge zeichnen sich dadurch aus, dass sie den Grundlagen der kulturellen Bildung entsprechen, das heißt zum Beispiel ästhetische Erfahrung durch Partizipation, künstlerische wie pädagogische Qualität der Anleitung, Stärken- und Prozessorientierung und Fehlerfreundlichkeit. Es wird zudem Wert darauf gelegt, dass das Projekt in der Konzeption neu und ergänzend ist, auch wenn es im Unterricht stattfindet oder sich auf diesen bezieht. Danach ist eine Anschlussförderung des Projekts bis zu zwei Mal möglich.
Welche Projektlaufzeiten und Formate sind möglich?
Kurz-, mittel- oder langfristige Vorhaben können gefördert werden, wie zum Beispiel einmalige Veranstaltungen, ein Workshop, Projektwochen, mehrtägige Aktionen sowie langfristige Ideen, wie eine AG oder eine Reihe über ein Schulhalbjahr.
Gibt es eine Bewerbungsfrist?
Schulen und ihre Kulturpartner können sich über das Antragsformular im Online-Portal bewerben. Für Anträge unter 800 Euro gibt es keine Frist. Die Frist für Projektanträge über 800 Euro war der 20. November 2024. Große Anträge für das neue Schuljahr können voraussichtlich im Frühling gestellt werden.
Wie kann ich mich bewerben?
Registrieren Sie sich auf dem Online-Portal der Stadt und wählen Sie dort aus, ob Sie einen Antrag für ein Projekt bis zu 800 Euro oder über 800 Euro einreichen wollen und füllen Sie die Antragsmaske aus. Dort tragen Sie auch einen Kosten- und Finanzierungsplan ein. Wir benötigen keine weiteren Unterlagen in Papierform. Melden sich bei technischen Schwierigkeiten unter kulturelle-teilhabewiesbadende oder telefonisch unter 0611 / 31 3771.
Welche Fördersumme kann beantragt werden?
Die beantragte Fördersumme ist variabel. Es wird ein Rahmen von bis zu 5.000 Euro empfohlen, aber auch höhere Fördersummen sind mit entsprechender Begründung über den Kostenplan möglich. Soll zeitnah über den Antrag entschieden werden, muss die Fördersumme unter 800 Euro liegen. Dann kann das Kulturamt außerhalb der Sitzung des Fachgremiums über den Antrag befinden.
Gibt es einen Eigenanteil?
Die Förderung erfolgt in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung. Die Kooperationspartner tragen einen Eigenbeitrag mindestens in Höhe von zehn Prozent des Gesamtvolumens bei.
Wie wird über eine Förderung entschieden?
Über kleinere Projekte mit einem finanziellen Rahmen von bis zu 800 Euro befindet das Kulturamt in Eigenverantwortung, ansonsten entscheidet das Dezernat für Schule und Kultur auf Basis der Empfehlungen eines Fachgremiums aus verschiedenen Sparten.
Für die Vergabe der Fördermittel sind die Förderleitlinien "Kulturelle Bildung an Schulen" maßgeblich.
Welche Honorarkosten können abgerechnet werden?
Honorare werden grundsätzlich bis zu einer maximalen Höhe von 45 Euro pro Zeitstunde anerkannt. Vor- und Nachbereitungszeiten können angerechnet werden, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zu Art und Umfang des Projekts stehen und im Antrag entsprechend begründet werden. Die Kooperationspartner können Fahrtkosten von ihrem Arbeits- oder Wohnort zum Projektort und zurück abrechnen. Die Anrechnung von Reisekosten erfolgt nach dem Hessischen Reisekostengesetz. Die entsprechenden Kosten sind im Kosten- und Finanzierungsplan anzugeben. Weitere Infos dazu finden Sie im im pdf "Förderleitlinien" im unteren Teil der Seite unter "Dokumente".