Sprungmarken

Wohnungsmissstände überprüfen und beseitigen

Wohnungsmieter haben die Möglichkeit, das Sozialleistungs- und Jobcenter einzuschalten, sofern sie vermuten, dass die Benutzbarkeit der Wohnung wegen unterlassener Instandhaltungsarbeiten erheblich beeinträchtigt ist, sonstige untragbare Wohnverhältnisse bestehen oder die Wohnung überbelegt ist. Voraussetzung ist jedoch, dass die Mieter sich vorab mit dem Vermieter um eine Regelung bemühen.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-3817
 0611 31-3495
Telefax 0611 31-3923

Unterlagen

Mitzubringen sind: Ausgefülltes Formular (siehe Merkblatt), Schriftwechsel mit dem Vermieter, Mietvertrag.

Rechtsgrundlagen

Hessisches Wohnungsaufsichtsgesetz