Wohnungsmissstände überprüfen und beseitigen
Wohnungsmieter haben die Möglichkeit, das Sozialleistungs- und Jobcenter einzuschalten, sofern sie vermuten, dass die Benutzbarkeit der Wohnung wegen unterlassener Instandhaltungsarbeiten erheblich beeinträchtigt ist, sonstige untragbare Wohnverhältnisse bestehen oder die Wohnung überbelegt ist. Voraussetzung ist jedoch, dass die Mieter sich vorab mit dem Vermieter um eine Regelung bemühen.
Kontakt
Telefon | 0611 31-3817 |
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0611 31-3495 | |
Telefax | 0611 31-3923 |
E-Mail-Adresse | wohnungsaufsichtwiesbadende |
Unterlagen
Mitzubringen sind: Ausgefülltes Formular (siehe Merkblatt), Schriftwechsel mit dem Vermieter, Mietvertrag.
Rechtsgrundlagen
Hessisches Wohnungsaufsichtsgesetz