Jugendschutz
Wie der Name schon sagt, geht es beim Jugendschutz um den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine der drei Säulen der Kinderrechte – neben Beteiligung und Versorgung. Beim Jugendschutz geht es darum, mögliche Gefährdungen und Gefährdungsquellen rechtzeitig zu erkennen und wirksame Maßnahmen dagegen zu finden und anzuwenden.
Konkreter können dies verschiedene Bereiche sein:
Jugendschutz in der Öffentlichkeit:
- Suchtgefährdung: Alkohol und Rauchen sowie Glücksspiel (Suchtgefährdung)
- Gefährdung im Freizeitbereich: Aufenthalt in Gaststätten und bei sog. „Tanzveranstaltungen“
- Schutz vor Gewalt und Kriminalität
Jugendmedienschutz: die Nutzung von Medien wird hier auch Gefahrenquelle gesehen (Gewaltdarstellungen, Pornografie, aber auch Mediensucht)
Ab dem 1. Mai 2021 ist ein neues Jugendschutzgesetz in Kraft getreten. Der Schutz vor jugendgefährdenden und entwicklungsbeeinträchtigten Medien steht an erster Stelle. Durch Alterskennzeichnungen von Medien (Filme und Spiele) sollen Kinder und Jugendliche besser geschützt werden.
Jugendarbeitsschutz: Gefährdungen durch Nebenjob, Ausbildung und Beruf
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sowie die Kinderarbeitsschutzverordnung. Hierin ist die Art, Dauer und der Umfang der Tätigkeiten von Kindern und Jugendlichen geregelt. Weitere Informationen zum Jugendarbeitsschutz und zum Antrag auf Bewilligung nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie am Ende dieser Seite unter Links.
Jugendschutz in Wiesbaden:
Das Jugend Info Zentrum Wiesbaden der Abteilung Jugendarbeit des Amtes für Soziale Arbeit in Wiesbaden steht Ihnen gerne bei folgenden Anliegen zum Thema Jugendschutz zur Seite
- Jugendarbeitsschutz inkl. Genehmigung gem. §6 JArbSchG
- Beratung und Unterstützung in Sachen Jugendschutz und Jugendmedienschutz
- Zielgruppen: Jugendliche, Erwachsene sowie Fachkräfte