Materielle Leistungen AsylbLG
Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz umfassen im wesentlichen so genannte Grundleistungen (Ernährung, Unterkunft et cetera), einen Barbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse sowie die Übernahme von Krankenbehandlungskosten, wenn dies nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden kann.
Telefonische Erreichbarkeit
Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr.
Offene Sprechstunde
Die persönliche Vorsprache ist in der offenen Sprechstunde montags und mittwochs von 8 bis 11 Uhr möglich, oder nach Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon | 0611 31-3068 |
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Telefax | 0611 31-4932 |
E-Mail-Adresse | asylblgwiesbadende |
Unterlagen
Welche Unterlagen muss ich (als Kopie) einreichen?
- Vollständig ausgefüllter Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Ausweisdokumente (z.B. Reisepass) aller in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen
- Geburtsurkunde bei Kindern, sofern kein Ausweisdokument vorhanden ist
- Zuweisungsentscheidung aller in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen
- Meldebestätigung
- Fotokopie der Bankkarte (Vorder- und Rückseite), sowie die vollständigen Kontoauszüge der letzten drei Monate (sofern ein Konto vorhanden ist)
- Aufenthaltserlaubnis, Fiktionsbescheinigung oder Duldung
- Vollmacht bzw. Betreuerausweis
- Nachweis Krankenversicherung
- Nachweis über vorrangige Leistungen (z.B. Kindergeld)
- Einkommensnachweise
- Nachweise über Vermögen
- Nachweise über Unterhaltsansprüche
- Fotokopie des Mietvertrages sowie einen Nachweis über die aktuelle Miethöhe, z.B. anhand der letzten Heiz- und Betriebskostenabrechnung
In manchen Fällen können noch mehr Nachweise notwendig sein, z. B. Nachweis über den voraussichtlichen Entbindungstermin (Geburt).
Rechtsgrundlagen
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Hinweise
Online-Antrag
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