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Materielle Leistungen AsylbLG

Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz umfassen im Wesentlichen Grundleistungen wie Ernährung, Unterkunft und weitere grundlegende Bedürfnisse sowie einen monatlichen Barbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse. Außerdem werden die Kosten für medizinische Behandlungen übernommen, sofern diese nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden können. Zusätzlich bietet unser Maßnahmenmanagement Geflüchtete umfassende Unterstützung. Dies beinhaltet die Verpflichtung und Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten, die Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogrammen sowie Kurse zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fertigkeiten für den Alltag und zur Verbesserung der Deutschkenntnisse.

Das Maßnahmenmanagement (MM) setzt den gesetzlichen Auftrag des § 5 sowie des § 5b Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) um, d.h. Zuweisung Berechtigter in Integrationskurse.

Telefonische Erreichbarkeit

Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr.

Offene Sprechstunde

Die persönliche Vorsprache ist in der offenen Sprechstunde montags und mittwochs von 8 bis 11 Uhr möglich, oder nach Terminvereinbarung.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-3068
Telefax 0611 31-4932

Unterlagen

Welche Unterlagen muss ich (als Kopie) einreichen?

  • Vollständig ausgefüllter Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Ausweisdokumente (z.B. Reisepass) aller in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen
  • Geburtsurkunde bei Kindern, sofern kein Ausweisdokument vorhanden ist
  • Zuweisungsentscheidung aller in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen
  • Meldebestätigung
  • Fotokopie der Bankkarte (Vorder- und Rückseite), sowie die vollständigen Kontoauszüge der letzten drei Monate (sofern ein Konto vorhanden ist)
  • Aufenthaltserlaubnis, Fiktionsbescheinigung oder Duldung
  • Vollmacht bzw. Betreuerausweis
  • Nachweis Krankenversicherung
  • Nachweis über vorrangige Leistungen (z.B. Kindergeld)
  • Einkommensnachweise
  • Nachweise über Vermögen
  • Nachweise über Unterhaltsansprüche
  • Fotokopie des Mietvertrages sowie einen Nachweis über die aktuelle Miethöhe, z.B. anhand der letzten Heiz- und Betriebskostenabrechnung

In manchen Fällen können noch mehr Nachweise notwendig sein, z. B. Nachweis über den voraussichtlichen Entbindungstermin (Geburt).

Rechtsgrundlagen

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Hinweise

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