Tierseuchenüberwachung - Afrikanische Schweinepest (ASP)
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz informiert über das Thema "Afrikanische Schweinepest (ASP)".
Hinweis
Die Allgemeinverfügung in Bezug auf die Sperrzone I wird in der nächsten Veröffentlichung wie folgt korrigiert:
Das Verbringen zur Wildsammelstelle unter 1.1.3 b) ist gestattet.
Bezüglich des Verbringens aus der Wildsammelstelle heraus gilt:
Das Verbringen aus der Wildsammelstelle heraus ist nach Vorlage eines negativen Testergebnisses auf ASP (1.1.6) gestattet.
Kontakt
Telefon | 0611 89077-0 |
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Telefax | 0611 89077-49 |
E-Mail-Adresse | veterinaeramtwiesbadende |
Links
Informationen Afrikanische Schweinepest
- Allgemeinverfügung Sperrzone I (Stand 1.08.2024)
- Allgemeinverfügung Sperrzone I Änderung (Stand 13.09.2024)
- Allgemeinverfügung Sperrzone II und III (Stand 23.09.2024)
- Umgang mit Indikatortieren in ASP-freien Gebieten
- Afrikanische Schweinepest (ASP) - FAQs
- FAQs Ernte für Landwirte in der infizierten Zone