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Tierseuchenüberwachung - Afrikanische Schweinepest (ASP)

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz informiert über das Thema "Afrikanische Schweinepest (ASP)".

Hinweis

Die Allgemeinverfügung in Bezug auf die Sperrzone I wird in der nächsten Veröffentlichung wie folgt korrigiert:
Das Verbringen zur Wildsammelstelle unter 1.1.3 b) ist gestattet.

Bezüglich des Verbringens aus der Wildsammelstelle heraus gilt:
Das Verbringen aus der Wildsammelstelle heraus ist nach Vorlage eines negativen Testergebnisses auf ASP (1.1.6) gestattet.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 89077-0
Telefax 0611 89077-49