Versickerung von Regenwasser - Beratung und Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis
Für die Versickerung von Regenwasser in Versickerungsanlagen (z.B. Rigolen, Mulden-Rigolen, Sickerschächte) ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Der Antrag muss beim Umweltamt – Untere Wasserbehörde gestellt werden.
Kontakt
Telefon | 0611 31-4729 |
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0611 31-3805 | |
Telefax | 0611 31-3957 |
E-Mail-Adresse | wasserbehoerdewiesbadende |
Unterlagen
Die notwendigen Antragsunterlagen sind im Antragsformular des Umweltamtes aufgelistet (Download siehe unter Formulare).
Hinweise
Das Umweltamt bietet eine Beratung und eine Vorprüfung von Antragsunterlagen vor der Antragsstellung an.