Kleinkläranlagen - Beratung und Zulassung
Das Umweltamt berät zu Möglichkeiten der Abwasserentsorgung bei Liegenschaften, die nicht an die Abwasserkanalisation angeschlossen werden können und erteilt die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von gereinigtem Abwasser in Gewässer. Auch bei Fragen, die im Zusammenhang mit Problemen des Betriebes dieser Kleinkläranlagen stehen, bietet das Umweltamt eine Beratung an.
Kontakt
Telefon | 0611 31-4729 |
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Telefax | 0611 31-3957 |
E-Mail-Adresse | wasserbehoerdewiesbadende |
Hinweise
Das Umweltamt bietet eine Beratung und eine Vorprüfung von Antragsunterlagen vor der Antragsstellung an.