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Kleinkläranlagen - Beratung und Zulassung

Das Umweltamt berät zu Möglichkeiten der Abwasserentsorgung bei Liegenschaften, die nicht an die Abwasserkanalisation angeschlossen werden können und erteilt die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von gereinigtem Abwasser in Gewässer. Auch bei Fragen, die im Zusammenhang mit Problemen des Betriebes dieser Kleinkläranlagen stehen, bietet das Umweltamt eine Beratung an.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-4729
Telefax 0611 31-3957

Hinweise

Das Umweltamt bietet eine Beratung und eine Vorprüfung von Antragsunterlagen vor der Antragsstellung an.