Ausstellung eines Reiseausweises / Ausweisersatzes
Ausstellung eines Passes oder Passersatzes für Personen, die keinen Nationalpass besitzen.
Kontakt
Telefax | 0611 31-3964 |
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E-Mail-Adresse | auslaenderbehoerdewiesbadende |
Unterlagen
Wir fordern die benötigten Unterlagen vorab per Post von Ihnen an.
Zahlungsart
EC-Kartenzahlung
Hinweise
Die Ausländerbehörde versendet üblicherweise Einladungen an alle ausländischen Personen, deren Reiseausweis/Ausweisersatz abläuft.
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, bitte den unten stehenden Link nutzen.
Bei minderjährigen Kindern muss der Antrag für einen Reiseausweis/Ausweisersatz von allen sorgeberechtigten Personen unterschrieben sein. Zudem muss eine sorgeberechtigte Person das minderjährige Kind begleiten.
Sollte die Vorsprache einer der sorgeberechtigten Elternteile nicht möglich sein, muss der begleitende sorgeberechtigte Elternteil dessen Einverständniserklärung sowie dessen Pass/Ausweis vorlegen.
Der Vordruck der Einverständniserklärung ist weiter unten bei den Formularen hinterlegt.
Bei alleinigem Sorgerecht einer Person ist der rechtskräftige Sorgerechtsbeschluss im Original vorzulegen.
Eine Telefonliste aller Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter steht am Ende der Seite zum Herunterladen zur Verfügung.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel sechs bis acht Wochen.