Kirchenaustritt
Personen, die ihren Wohnsitz in Wiesbaden haben, können beim Standesamt aus der Kirche austreten.
Der Kirchenaustritt muss persönlich erklärt werden. Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können den Kirchenaustritt alleine erklären, sofern sie nicht geschäftsunfähig sind. Kinder zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr benötigen für den Kirchenaustritt die Zustimmung einer sorgeberechtigten Person. Der Kirchenaustritt für Kinder unter dem 12. Lebensjahr kann nur durch die sorgeberechtigte Person erfolgen.
Der Kirchenaustritt kann nicht durch einen Dritten veranlasst werden.
Der Kirchenaustritt kostet 30,00 Euro und kann schnell und einfach online mittels PayPal oder Lastschrift bezahlt werden. Einen Termin reservieren Sie sich in unserem Online-Terminkalender. Der Zugang ist unter "Links" zu finden. Möchten Sie den Onlinedienst nicht nutzen, kontaktieren Sie bitte das Standesamt Wiesbaden.
Kontakt
E-Mail-Adresse | urkundenwiesbadende |
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standesamtwiesbaden.de-mailde |
Unterlagen
Mitzubringen ist:
- Ausweisdokument
Gebühren
30,00 Euro
Zahlungsart
Online-Bezahlung (PayPal und Giropay) und Kartenzahlung
Hinweise
Für Kirchenaustritte, die vor dem 1. März 2017 erklärt wurden, ist weiterhin das Amtsgericht zuständig, bei dem der Austritt erklärt wurde.