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Kirchenaustritt

Personen, die ihren Wohnsitz in Wiesbaden haben, können beim Standesamt aus der Kirche austreten.

Der Kirchenaustritt muss persönlich erklärt werden. Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können den Kirchenaustritt alleine erklären, sofern sie nicht geschäftsunfähig sind. Kinder zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr benötigen für den Kirchenaustritt die Zustimmung einer sorgeberechtigten Person. Der Kirchenaustritt für Kinder unter dem 12. Lebensjahr kann nur durch die sorgeberechtigte Person erfolgen.

Der Kirchenaustritt kann nicht durch einen Dritten veranlasst werden.

Der Kirchenaustritt kostet 30,00 Euro und kann mittels PayPal bezahlt werden. Einen Termin reservieren Sie sich in unserem Online-Terminkalender. Der Zugang ist unter "Links" zu finden. Möchten Sie den Onlinedienst nicht nutzen, kontaktieren Sie bitte das Standesamt Wiesbaden.

Kontakt

Kontaktdaten

Unterlagen

Mitzubringen ist:

  • Ausweisdokument

Gebühren

30,00 Euro

Zahlungsart

PayPal

Hinweise

Für Kirchenaustritte, die vor dem 1. März 2017 erklärt wurden, ist weiterhin das Amtsgericht zuständig, bei dem der Austritt erklärt wurde.

Wenn Sie kein PayPal-Konto besitzen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Sie können telefonisch die Wiesbadener Vororte kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren und vor Ort bar oder mit Karte zu zahlen.
  2. Alternativ können Sie uns eine E-Mail an Urkundenwiesbadende mit Ihrem Terminwunsch senden. Wir setzen uns anschließend mit Ihnen in Verbindung und stellen Ihnen eine Rechnung aus, die Sie zu Ihrem Kirchenaustrittstermin von uns erhalten.

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