Sprungmarken

Kirchenaustritt (Ortsverwaltungen)

Personen, die ihren Wohnsitz in Wiesbaden haben, können beim Standesamt, sowie in den Ortsverwaltungen mit Standesamt, aus der Kirche austreten.

Der Kirchenaustritt muss persönlich innerhalb der Öffnungszeiten erklärt werden.

Nach dem Kirchenaustritt informiert das Standesamt die betroffene Kirche, sowie die Meldebehörde.

Kontakt

Kontaktdaten

Unterlagen

Ausweisdokument ist mitzubringen.

Gebühren

30,00 Euro

Zahlungsart

Bar- und EC-Kartenzahlung möglich

Hinweise

Für Kirchenaustritte, die vor dem 1. März 2017 erklärt wurden, ist weiterhin das Amtsgericht zuständig, bei dem der Austritt erklärt wurde: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/AG-Wiesbaden