Namensänderung
Es besteht die Möglichkeit, seinen Vor- und/oder seinen Familiennamen ändern zu lassen. Dabei gibt es folgende Arten der Namensänderung:
- nach Scheidung Geburtsnamen annehmen
- gemeinsamen Ehenamen / Doppelnamen annehmen / widerrufen
- Namensänderung nach Einbürgerung oder Aussiedlung
- Namensänderung für ein Kind, Name des anderen Elternteils
- Namensänderung für ein Kind nach Eheschließung der Eltern / Stiefeltern
- Reihenfolge der Vornamen ändern
Bei mehreren Vornamen ist es möglich, deren Reihenfolge neu zu bestimmen. Vornamen mit Bindestrich müssen erhalten bleiben. - öffentlich-rechtliche Namensänderung
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist in Einzelfällen möglich. Sie kommt nur dann in Betracht, wenn ein wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes vorliegt.
Je nachdem, welchen Namen Sie ändern möchten, benötigen wir verschiedene Unterlagen von Ihnen. Welche dies sind entnehmen Sie unten aus dem Bereich "Informationen".
Über unseren digitalen Briefkasten können Sie uns die Unterlagen zusenden (siehe unten).
Nachdem wir die Unterlagen geprüft haben, schicken wir Ihnen einen Link, mit dem Sie sich einen Termin buchen können.
Bei Rückfragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an namenwiesbadende.
Diese Dienstleistung – außer der öffentlich-rechtlichen Namensänderung – wird auch in den Ortsverwaltungen angeboten.
Kontakt
E-Mail-Adresse | namenwiesbadende |
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Gebühren
35,50 Euro (23,50 Euro für die Beurkundung, 12,00 Euro für den Nachweis)
Bei der öffentlich-rechtlichen Namensänderung richtet sich die Gebührenhöhe nach dem Verwaltungsaufwand.
Diese liegt
- bei Änderung des Vornamens zwischen 225,00 und 440,00 Euro,
- bei Änderung des Familiennamens zwischen 495,00 und 1.460,00 Euro.
Zu beachten sind bei allen Namensänderungen auch die Folgekosten (Änderung des Ausweises, Reisepass usw.)!
Zahlungsart
Nur Kartenzahlung möglich (EC-Karte, Kreditkarte, Apple Pay).
Hinweise
Eine Terminvergabe erfolgt erst nach Vorlage sämtlicher Dokumente.