Namensänderung (Ortsverwaltungen)
Es besteht die Möglichkeit, seinen Vor- und/oder seinen Familiennamen ändern zu lassen. Dabei gibt es folgende Arten der Namensänderung:
- nach Scheidung Geburtsnamen annehmen
- gemeinsamen Ehenamen / Doppelnamen annehmen / widerrufen
- Namensänderung nach Einbürgerung oder Aussiedlung
- Namensänderung für ein Kind, Name des anderen Elternteils
- Namensänderung für ein Kind nach Eheschließung der Eltern / Stiefeltern
Kontakt
E-Mail-Adresse | standesamt-vorortewiesbadende |
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Gebühren
32,00 Euro (21,00 Euro für die Beurkundung, 11,00 Euro für den Nachweis)
Zahlungsart
- Gebühren sind in bar zu entrichten.
- In der Ortsverwaltung Biebrich ist auch eine Zahlung per Lastschrift möglich.