Ausländische Personenstandsfälle nachbeurkunden
Eine Nachbeurkundung eines im Ausland erfolgten Personenstandsfalles (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder Sterbefall) ist im deutschen Personenstandsregister möglich. Nachbeurkundet werden die Personenstandsfälle von Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder unter das deutsche Recht fallen.
Kontakt
E-Mail-Adresse | standesamtwiesbadende |
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Gebühren
- 94,00 Euro für das Nachbeurkunden von Lebenspartnerschaften oder Eheschließungen.
- 47,00 Euro für Geburten oder Sterbefälle
Wenn die Eheschließung der Eltern oder des Verstorbenen im Ausland erfolgte oder die Prüfung einer Vaterschaftsanerkennung aus dem Ausland erforderlich ist zusätzlich 47,00 Euro.
Zahlungsart
Nur Kartenzahlung möglich (EC-Karte, Kreditkarte, Apple Pay).
Hinweise
Für Auslandsbeurkundungen sollten Termine vereinbart werden. Terminanfragen sind an oben genannte E-Mail-Adresse oder direkt an die jeweilige Ortsverwaltung zu stellen.