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Ausländische Personenstandsfälle nachbeurkunden (Ortsverwaltungen)

Eine Nachbeurkundung eines im Ausland erfolgten Personenstandsfalles (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder Sterbefall) ist im deutschen Personenstandsregister möglich. Nachbeurkundet werden die Personenstandsfälle von Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder unter das deutsche Recht fallen.

Kontakt

Kontaktdaten

Gebühren

  • 94,00 Euro für das Nachbeurkunden von Lebenspartnerschaften oder Eheschließungen.
  • 47,00 Euro für Geburten oder Sterbefälle.

Zahlungsart

Bar- und EC-Kartenzahlung möglich

Hinweise

Für Auslandsbeurkundungen sollten Termine vereinbart werden. Terminanfragen sind an oben genannte E-Mail-Adresse oder direkt an die jeweilige Ortsverwaltung zu stellen.