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Führerschein erweitern

Um eine neue Führerscheinklasse zu erwerben, muss ein Antrag auf Erweiterung gestellt werden. Nach der bestandenen Fahrprüfung wird ein neuer EU-Kartenführerschein ausgestellt.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-8310
Telefax 0611 31-5951

Unterlagen

Für eine Erweiterung um die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T sind erforderlich

  • gültiges Ausweisdokument
  • gültiger elektronischer Aufenthaltstitel bei ausländischen Pässen
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Ein Selbstbedienungsterminal für die digitale Bilderfassung ist vorhanden. Kosten 6,00 Euro)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Name der ausbildenden Fahrschule

Für eine Erweiterung um die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE sind erforderlich

  • gültiges Ausweisdokument
  • gültiger elektronischer Aufenthaltstitel bei ausländischen Pässen
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • ärztliches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
  • augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
  • Name der ausbildenden Fahrschule
  • aktueller Führerschein
  • Karteikartenabschrift (Auflistung der Führerscheindaten, wenn dieser nicht in Wiesbaden ausgestellt wurde). Diese Karteikartenabschrift ist bei der Behörde erhältlich, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat.

Für eine Erweiterung um die Klassen D1, D1E, D und DE ist außerdem erforderlich

  • Leistungsgutachten eines Arbeitsmediziners (nicht älter als ein Jahr)

Gebühren

45,10 bis 121,60 Euro

Zahlungsart

Bar und EC-Kartenzahlung möglich

Hinweise

  • persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • Personen, die beruflich einen Lastkraftwagen oder Bus führen, sind verpflichtet, zukünftig eine Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung nachzuweisen. Die Pflicht zum Nachweis betrifft Personen, die einen Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE besitzen oder sich darum bewerben. Dies gilt nur, sofern der Führerschein im Güterkraftverkehr oder Personenverkehr gewerblich genutzt werden soll.