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Führerschein der Klassen C und D verlängern

Der Führerschein der Klassen C und D wird nur befristet erteilt. Dieser kann bei der Fahrerlaubnisbehörde verlängert werden. Der Antrag auf Verlängerung des Führerscheins sollte spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit des alten Führerscheins gestellt werden. Die Verlängerung gilt für fünf Jahre. Es wird ein neuer EU-Kartenführerschein ausgestellt.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-8310
Telefax 0611 31-5951

Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument
  • gültiger elektronischer Aufenthaltstitel bei ausländischen Pässen
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Ein Selbstbedienungsterminal für die digitale Bilderfassung ist vorhanden. Kosten 6,00 Euro)
  • ärztliches Gutachten (nicht älter als ein Jahr) und augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
  • bei Klasse D ab dem 50. Lebensjahr: Leistungsgutachten eines Arbeitsmediziners (nicht älter als ein Jahr)
  • aktueller Führerschein
  • Karteikartenabschrift (Auflistung der Führerscheindaten, wenn dieser nicht in Wiesbaden ausgestellt wurde). Diese Karteikartenabschrift ist bei der Behörde erhältlich, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat.

Gebühren

45,10 bis 120,40 Euro

Zahlungsart

Bar und EC-Kartenzahlung möglich

Hinweise

Personen, die beruflich einen Lastkraftwagen oder Bus führen, sind verpflichtet, zukünftig eine Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung nachzuweisen. Die Pflicht zum Nachweis betrifft Personen, die einen Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE besitzen oder sich darum bewerben. Dies gilt nur, sofern der Führerschein im Güterkraftverkehr oder Personenverkehr gewerblich genutzt werden soll.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Eintragung des Berufskraftfahrerqualifikations-Nachweises".

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