Führerschein der Klassen C und D verlängern
Der Führerschein der Klassen C und D wird nur befristet erteilt. Dieser kann bei der Fahrerlaubnisbehörde verlängert werden. Der Antrag auf Verlängerung des Führerscheins sollte spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit des alten Führerscheins gestellt werden. Die Verlängerung gilt für fünf Jahre. Es wird ein neuer EU-Kartenführerschein ausgestellt.
Kontakt
Telefon | 0611 31-8310 |
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Telefax | 0611 31-5951 |
E-Mail-Adresse | fahrerlaubnisbehoerdewiesbadende |
Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument
- gültiger elektronischer Aufenthaltstitel bei ausländischen Pässen
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Ein Selbstbedienungsterminal für die digitale Bilderfassung ist vorhanden. Kosten 6,00 Euro)
- ärztliches Gutachten (nicht älter als ein Jahr) und augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
- bei Klasse D ab dem 50. Lebensjahr: Leistungsgutachten eines Arbeitsmediziners (nicht älter als ein Jahr)
- aktueller Führerschein
- Karteikartenabschrift (Auflistung der Führerscheindaten, wenn dieser nicht in Wiesbaden ausgestellt wurde). Diese Karteikartenabschrift ist bei der Behörde erhältlich, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat.
Gebühren
45,10 bis 120,40 Euro
Zahlungsart
Bar und EC-Kartenzahlung möglich
Hinweise
Personen, die beruflich einen Lastkraftwagen oder Bus führen, sind verpflichtet, zukünftig eine Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung nachzuweisen. Die Pflicht zum Nachweis betrifft Personen, die einen Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE besitzen oder sich darum bewerben. Dies gilt nur, sofern der Führerschein im Güterkraftverkehr oder Personenverkehr gewerblich genutzt werden soll.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Eintragung des Berufskraftfahrerqualifikations-Nachweises".