Führerschein aus einem EU- oder EWR-Staat umschreiben
Personen, die einen Führerschein aus einem Staat der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) besitzen, dürfen in Deutschland im Rahmen ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge führen. Der EU-Führerschein kann aber in einen deutschen Kartenführerschein umgetauscht werden. Weitere Nachweise sind nur erforderlich, wenn mit dem Umtausch die Gültigkeit der Klassen C und D verlängert wird.
Zum Umtausch ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Kontakt
Telefon | 0611 31-8310 |
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Telefax | 0611 31-5951 |
E-Mail-Adresse | fahrerlaubnisbehoerdewiesbadende |
Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument
- gültiger elektronischer Aufenthaltstitel bei auländischen Pässen
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Ein Selbstbedienungsterminal für die digitale Bilderfassung ist vorhanden. Kosten 6,00 Euro)
- gültiger ausländischer Führerschein
- Karteikartenabschrift (Auflistung der ausländischen Führerscheindaten).
- bei Umschreibung einer C- oder D-Klasse: ärztliches Gutachten (nicht älter als ein Jahr) und augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
- Meldebestätigung, aus der das erstmalige Einreisedatum (Begründung des ständigen Aufenthalts in Deutschland) hervorgeht
Gebühren
36,30 bis 56,90 Euro
Zahlungsart
Bar und EC-Kartenzahlung möglich