Waffenbesitzkarte beantragen
Waffenrechtliche Erlaubnisse werden nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Wiesbaden ausgestellt.
Zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen benötigen Sie im Regelfall eine Waffenbesitzkarte. Die Waffenbesitzkarte berechtigt Sie dann, die tatsächliche Gewalt über die darin eingetragene Waffe auszuüben.
Es muss ein Nachweis erbracht werden, warum der Erwerb der Waffe zwingend notwendig ist – Bedürfnisnachweis.
Die Sachkunde im Umgang mit der Waffe sowie Kenntnis des Waffen- und des Strafrechts – Notwehr- und Notstandsbestimmungen – müssen nachgewiesen werden.
Für geerbte Schusswaffen muss spätestens vier Wochen nach dem Eintritt des Erbfalls, bei der für den Wohnsitz des Erben zuständigen Waffenbehörde, eine Waffenbesitzkarte beantragt werden. Nach den gesetzlichen Bestimmungen müssen die Waffen mit einem Blockiersystem gesichert werden. Hierdurch entstehen Folgekosten.
Kontakt
Telefon | 0611 31-2125 |
---|---|
0611 31-4430 | |
Telefax | 0611 31-4970 |
E-Mail-Adresse | wajafiwiesbadende |
Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Antrag
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über ein vorhandenes Sicherheitsbehältnis und dessen Widerstandsstufe, in dem die Waffe verwahrt werden soll
Für Sportschützen im Verein:
- Sachkundebescheinigung
- Bedürfnisbescheinigung des anerkannten schießsportlichen Verbandes mit Angaben über insbesondere die Mitgliedschaft in einem schießsportlichen Verein
- Bescheinigung über die Zulassung und Erforderlichkeit der Waffe für eine bestimmte Disziplin nach der genehmigten Sportordnung des Schießsportverbandes
- Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme an Schießübungen des Vereins
Für Sportschützen im Verein, Sportschützen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
- zusätzlich ein medizinisch-psychologisches Gutachten über ihre persönliche Eignung
Für Jäger:
- gültiger Jagdschein
Für Erben:
- Erbnachweis
- gegebenenfalls Verzichtserklärung der übrigen Erben
- Sachkundenachweis
- Nachweis über die kulturhistorische Bedeutung des beantragten Sammelgebietes
Gebühren
Auszug der wesentlichsten Gebühren:
- Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelb) zum Erwerb von Einzelladerlangwaffen, Repetier-Langwaffen und Perkussionswaffen: 80,00 Euro
- Voreintrag in eine Waffenbesitzkarte (grün) für Sportschützen oder Jäger (Kurzwaffe): 47,00 Euro
- Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (grün) für Jäger (Langwaffen): 32,00 Euro
- Eintrag oder Austrag einer Waffe in WBK grün, gelb oder rot zum Besitznachweis: 16,00 Euro
- Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (für Erben): 85,00 Euro plus Folgekosten (Blockiersystem)
Die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse, die damit verbundenen erstmaligen und wiederholten Überprüfungen wie auch die Anzeigen zum Umgang mit Waffen sind kostenpflichtig. Für welche waffenbehördliche Leistung Ihnen Kosten in welcher Höhe in Rechnung gestellt werden, ist für Hessen einheitlich im "Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" (Link am Ende der Seite) im Detail festgelegt.
Zahlungsart
EC-Kartenzahlung
Rechtsgrundlagen
WaffG
Hinweise
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Mit der Anbindung der Waffenhändler und -hersteller an das Nationale Waffenregister erhält auch für private Waffenbesitzer die persönliche NWR-ID eine Bedeutung. Die NWR-Identifikationsnummer (NWR-ID) ist eine unverwechselbare technische Identifikationsnummer (ID) des Nationalen Waffenregisters (NWR), die eine eindeutige Identifikation und Zuordnung von Daten – unter Anderem Personen, Erlaubnissen und Waffen/-teilen – im NWR gewährleistet. Die Angabe der NWR-ID ist nur bei Rechtsgeschäften wie Kauf, Verkauf etc. erforderlich. In diesen Fällen können Sie dann bei der Waffenbehörde die NWR-ID anfragen und erhalten umgehend einen Ausdruck aus dem Stammdatenblatt. Alternativ wird die NWR-ID bei dem nächsten Besuch bei der Waffenbehörde in das Erlaubnisdokument gedruckt.