Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
Waffenrechtliche Erlaubnisse werden nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Wiesbaden ausgestellt.
Sie benötigen den Kleinen Waffenschein, wenn Sie eine Waffe mit dem Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB- Kennzeichnung) bei sich führen wollen.
Wer eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe ohne den Kleinen Waffenschein führt, wird nach § 52 Abs. 3 Nr. 2a Waffengesetz (WaffG) mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft.
Führen bedeutet die tatsächliche Gewalt über eine Waffe auszuüben – zum Beispiel in der Jackentasche, Handtasche, im Auto, Handschuhfach usw. sowie außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums.
Der Kleine Waffenschein berechtigt nicht zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen bei öffentlichen Veranstaltungen, wie Sportveranstaltungen, Volksfesten, Messen, Märkten, Tanzveranstaltungen und dergleichen.
Kontakt
Telefon | 0611 31-2125 |
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Telefax | 0611 31-4970 |
E-Mail-Adresse | wajafiwiesbadende |
Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Antrag
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
- Erteilung Kleiner Waffenschein 100,00 Euro
- Ablehnung wegen fehlender Zuverlässigkeit 35,00 Euro
- Turnusgemäße Zuverlässigkeitsprüfung 30,00 Euro
Zahlungsart
EC-Kartenzahlung
Rechtsgrundlagen
WaffG §10 Abs. 4
Hinweise
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.