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Jägerprüfung

In Hessen ist die Zulassung zur Jägerprüfung abhängig von der Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang und der behördlichen Zulassung zur Prüfung.

In dem Vorbereitungslehrgang werden Wissen zur Wildbiologie, zum Jagdbetrieb, zum Umgang mit Waffen, zur Fleischhygiene sowie zu allen bei der Jagd berührten Rechtsbereichen wie z.B. Jagdrecht, Waldgesetz, Naturschutzgesetz, Tierschutzgesetz und Seuchenschutz vermittelt und das jagdliche Schießen auf Schießständen in praktischen Unterweisungen gelernt.

Die anschließende Jägerprüfung wird vor einem staatlich berufenen Jägerprüfungsausschuss gemäß der Jägerprüfungsordnung abgelegt und besteht aus 3 Teilprüfungen: schriftliche Prüfung, mündlich-praktische Prüfung und Schießprüfung.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-3227
 0611 31-4430
Telefax 0611 31-4970

Unterlagen

Mitzubringen sind:

  • Anmeldevordruck
  • bei Minderjährigen eine beglaubigte Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter
  • Bescheinigung über den Besuch eines anerkannten Ausbildungslehrgangs
  • Nachweis über die Teilnahme an mindestens fünf Übungsschießtagen auf den laufenden Keiler
  • Nachweis über die Teilnahme an mindestens fünf Übungsschießtagen mit der Kurzwaffe
  • Nachweis einer bis zum Ende der Prüfung geltenden Jungjäger-Haftpflichtversicherung
  • eine persönliche Erklärung, dass Tatsachen, die die erforderliche Zuverlässigkeit und die körperliche Eignung im Sinne von § 17 des Bundesjagdgesetzes in Frage stellen, nicht bekannt sind, und dass Straf- oder Bußgeldverfahren, die eine Versagung des Jagdscheins rechtfertigen könnten, nicht anhängig sind
  • Beleg über die bezahlte Jägerprüfungsgebühr

Gebühren

Prüfungsgebühr 210,00 Euro

Zahlungsart

EC-Kartenzahlung

Rechtsgrundlagen

BJagdG

Hinweise

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

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