Jagdschein
Jagdscheine werden nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Wiesbaden ausgestellt.
Wer in Hessen zur Jagd gehen will muss mindestens 16 Jahre alt sein und benötigt einen deutschen Jagdschein. Voraussetzung hierfür ist eine in Deutschland bestandene Jägerprüfung.
Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet.
Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Ein Jugendjagdschein berechtigt nur zur Jagdausübung, wenn der Jugendliche in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer jagdlich erfahrenen Begleitperson ist. Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden. Sobald der Jugendliche volljährig ist, besteht ohne weitere Prüfung Anspruch auf Erteilung eines regulären Jagdscheins.
Der Ausländer-Jahresjagdschein kann von Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, bei der für den Wohnort zuständigen Unteren Jagdbehörde beantragt.
Kontakt
Telefon | 0611 31-3227 |
---|---|
0611 31-4430 | |
Telefax | 0611 31-4970 |
E-Mail-Adresse | wajafiwiesbadende |
Unterlagen
Bei erstmaliger Beantragung des Jagdscheins:
- Antrag
- zwei aktuelle Passfotos
- Personalausweis
- Jägerprüfungszeugnis
- Bestätigung über die Jagdhaftpflichtversicherung - über den beantragten Zeitraum
Bei Verlängerung des Jagdscheins:
- Antrag
- der Jagdschein
- Bestätigung über die Jagdhaftpflichtversicherung - über den beantragten Zeitraum
Bei späterer Erteilung eines neuen Jagdscheins - wenn keine Verlängerung möglich ist:
- Antrag
- der alte Jagdschein
- Bestätigung über die Jagdhaftpflichtversicherung - über den beantragten Zeitraum
- zwei aktuelle Passfotos
- Personalausweis
Bei Erteilung eines Ausländer-Tagesjagdscheins:
- Antrag
- Nachweis Jagdschein/ Jagdberechtigung im Heimatland - (Kopie und gegebenenfalls deutsche Übersetzung der Dokumente)
- Nachweis einer möglichst in Deutschland abgeschlossenen ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung
- bei Neuausstellung des Jagdscheins zwei Passbilder
Gebühren
- Dreijahresjagdschein 190,00 Euro
- Jahresjagdschein 80,00 Euro
- Tagesjagdschein 30,00 Euro
- Jugendjagdschein 36,00 Euro
Zahlungsart
EC-Kartenzahlung
Rechtsgrundlagen
BJagdG; HJagdG
Hinweise
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.